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		<title>Rechtsschutz in Finanztest unter der Lupe</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 06:47:05 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Fachzeitschrift Finanztest hat Ende des Jahres 2011 einen Vergleich unter den Rechtsschutzversicherern vorgenommen. Das Verbrauchermagazin verrät, wo Versicherungsnehmer sparen können, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen. Die Leistungskriterien Im Vergleich zum letzten Mal hat die Finanzzeitschrift die Anzahl der Kriterien deutlich erweitert. Berücksichtigt wurde insbesondere die Mitversicherung außergerichtlicher Tätigkeiten des Rechtsanwaltes. Punkte bekamen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Fachzeitschrift Finanztest hat Ende des Jahres 2011 einen Vergleich unter den Rechtsschutzversicherern vorgenommen. Das Verbrauchermagazin verrät, wo Versicherungsnehmer sparen können, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.<br />
<span id="more-335"></span></p>
<h2>Die Leistungskriterien</h2>
<p>Im Vergleich zum letzten Mal hat die Finanzzeitschrift die Anzahl der Kriterien deutlich erweitert. Berücksichtigt wurde insbesondere die Mitversicherung außergerichtlicher Tätigkeiten des Rechtsanwaltes. Punkte bekamen demnach die Versicherungsgesellschaften, die im Sozial-, Steuer- und allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz auch vor der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Kostenübernahme garantieren konnten. Auch der Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sollte sich nicht lediglich auf die bloße Beratung beschränken, sondern ebenfalls auch die außergerichtliche Interessenvertretung umfassen. </p>
<p>Mit einer besseren Punktebewertung konnten auch die Versicherer rechnen, die eine Erweiterung des Arbeitsrechtsschutzes auch auf Aufhebungsverträge nachweisen konnten. Damit muss der Versicherungsnehmer nicht erst die Kündigung abwarten, um erfolgreich eine Deckungszusage einholen zu können. Nur wenige Jahre nach dem Ausbruch der Finanzkrise, ist es für jeden Privatanleger besonders wichtig, auch im Falle von Kapitalanlagestreitigkeiten auf die eigene Rechtsschutzversicherung vertrauen zu können. Mittlerweile können nicht wenige Versicherer dieses Leistungskriterium vorweisen, wobei die Kostenübernahme zwischen den Versicherern teils deutlich abweicht.</p>
<h2>Der heimliche Gewinner</h2>
<p>Obwohl die WGV Versicherungen im Leistungsvergleich nur sehr knapp am ersten Platz vorbeischrammte, kann sich die Versicherungsgesellschaft aus Baden-Württemberg dennoch als heimlicher Testsieger fühlen. Die geringfügig schlechtere Leistungsbewertung von 0,2 ist lediglich darauf zurückzuführen, dass der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz bei Streitigkeiten mit seinen Hausangestellten (Reinigungspersonal, Hausmeister etc.) besitzt und die Anzahl der Anrufe im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung auf maximal 2 beschränkt ist. Alle anderen bedarfsrelevanten Leistungen sind im Optimal-Tarif enthalten. </p>
<p>Was in dem Vergleich zu kurz kommt, allerdings positiv von den Prüfern hervorgehoben wird, ist die Tatsache, dass die Prämie im Vergleich zu anderen Versicherern teils über 100 Euro niedriger ist. Demnach kann die WGV Versicherungen das beste Preis-/ Leistungsverhältnis vorweisen.</p>
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		<title>DAK bietet trotz Ärzte-Protest weiterhin Zusatzpolice für Patienten-Rechtsschutz</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 15:52:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tn</dc:creator>
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		<description><![CDATA[So ganz trifft es die Sachlage nicht, wenn die Ärzte Zeitung titelt: &#8220;DAK stoppt Patienten-Rechtsschutz&#8220;. Denn gestoppt hat die DAK ihre Zusatzpolice nicht, nur das Marketing nach heftigen Protesten der Ärzteschaft eingestellt. Weder auf der DAK-Website noch sonstwo werde dieses für Patienten beim Rechtsstreit mit Medizinern und anderen Therapeuten interessante Angebot weiterhin beworben, heißt es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So ganz trifft es die Sachlage nicht, wenn die Ärzte Zeitung titelt: &#8220;<a href="http://www.aerztezeitung.de/news/article/684394/dak-bremst-patienten-rechtsschutz.html" target="_blank">DAK stoppt Patienten-Rechtsschutz</a>&#8220;. Denn gestoppt hat die DAK ihre Zusatzpolice nicht, nur das Marketing nach heftigen Protesten der Ärzteschaft eingestellt. Weder auf der <a href="http://www.dak.de/" target="_blank">DAK-Website</a> noch sonstwo werde dieses für Patienten beim Rechtsstreit mit Medizinern und anderen Therapeuten interessante Angebot weiterhin beworben, heißt es bei der DAK. Abschließen können DAK-Versicherte die Rechtsschutz-Police für Patienten nach wie vor, laufende Verträge bleiben bestehen.<br />
<span id="more-325"></span></p>
<h2>Rechtschutz bei Klagen gegen ärztliche Behandlungsfehler</h2>
<p>Vor den Gerichten stapeln sich die Akten über Klagen von Patienten gegen Krankenhausärzte, niedergelassene Ärzte sowie sonstige Therapeuten. Meist geht es um Schmerzensgeld wegen möglicher Behandlungsfehler. Sie können zum Beispiel klagen, wenn Sie der Meinung sind, durch einen Fehler bei einer OP oder einer Therapie Schaden erlitten oder einen Angehörigen verloren zu haben. Ein Prozess gegen einen Mediziner kann sich über Jahre hinziehen, die Beweisführung erweist sich oft als langwierig und den Medizinern ist ein Behandlungsfehler oft nur schwer nachzuweisen. Das Erstellen von aufwendigen Gutachten verschlingt Zeit und vor allem Geld. Eine Rechtsschutzversicherung macht also aus Patientsicht durchaus Sinn und federt Kosten ab.</p>
<h2>Ärzte sehen Vertrauensverhältnis durch Rechtsschutzversicherung gestört</h2>
<p>Nun bietet die DAK selber keine Rechtsschutzversicherung an und hat für die entsprechende Zusatzpolice mit einem Kooperations-Partner, der HanseMerkur Versicherungsgruppe, ein entsprechendes Produkt entwickelt. Rechtsschutz im Klagefall gegen Mediziner wird durch diese Police für Versicherte der DAK bis zu einer Summe von 300.000 Euro geboten. Und genau daran stoßen sich die Ärzte und ihre Standesvertreter, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt, Patient und Krankenversicherung durch eine solche Zusatzpolice massiv gestört sehen. Nun rudert die DAK zumindest was das Marketing betrifft zurück: Einige Ärzte hatten ihre Verträge mit dem Hamburger Versicherungsträger bereits gekündigt.</p>
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