Gibt es in der Rechtsschutzversicherung Selbstbeteiligungen? Wenn ja, wie hoch sollten diese angesetzt werden?
Selbstbeteiligungen sind in der Versicherungswirtschaft keine Seltenheit, da viele Kunden mit diesem Mittel die Möglichkeit haben, ihre Versicherungsprämien relativ gering halten zu können. Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass man die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall auch finanziell tragen kann, da man nie genau weiß, wann ein solcher Fall eintreten wird. Der Ansatz der Selbstbeteiligung ist damit eine Art Feinjustierung, um die Versicherungskosten unter dem Strich möglichst gering zu halten. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Selbstbeteiligung aufgezeigt und erklärt, wie man seine Rechtsschutzversicherung auf diesem Weg möglichst günstig gestaltet.
Oftmals gibt es auch obligatorische Selbstbeteiligungen
Viele Rechtsschutzversicherungen erwarten für bestimmte Rechtsfälle obligatorisch eine Selbstbeteiligung, die jedoch von der Höhe von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfällt. Trotzdem kann durch eine weitere Erhöhung beim Abschluss der Versicherung die Prämie insgesamt gesenkt werden. Dabei ist es jedoch wichtig, sich zu überlegen, ob man die gewählte Selbstbeteiligung auch wirklich tragen kann, falls ein Versicherungsfall eintritt. Wer zum Beispiel nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, sollte lieber nur eine geringe Selbstbeteiligung von ca. 150 Euro wählen, während man bei großzügigerer Kapitaldecke gut und gerne auch mal 500 Euro pro Fall als Selbstbeteiligung wählen kann.
Eine zu hohe Selbstbeteiligung bringt fast keine Einsparungen
Sollte man sich dazu entschließen, eine sehr hohe Selbstbeteiligung im Bereich von 1.000 Euro pro Fall zu wählen, ist zwar die Prämie sehr gering, jedoch hat man durch die hohe Eigenleistung auch nur noch einen relativ geringen Versicherungsschutz. Vor allem bei kleineren juristischen Auseinandersetzungen wächst zudem die Neigung, es lieber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, da man diesen ja doch selbst bezahlen müsste. Dies würde jedoch den Sinn einer Rechtsschutzversicherung ins Gegenteil verkehren und man hätte nicht wirklich etwas davon. Aus diesem Grund sollte die Selbstbeteiligung immer den eigenen finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Von diesem Punkt aus betrachtet würde sich eine so hohe Selbstbeteiligung nur für wirklich finanzstarke Personen lohnen, die eine Rechtsschutzversicherung für wirklich gravierende Fälle nutzen und die kleineren Auseinandersetzungen auch aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können.