Leistet die Rechtsschutzversicherung auch in strafrechtlichen Angelegenheiten?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt im Regelfall die Gerichts-und Anwaltskosten, wenn man in eine rechtliche Auseinandersetzung mit anderen Personen gerät. Dies gilt für viele Bereiche, zu denen im Normalfall auch der Straf-Rechtsschutz gehört. Dabei stellt sich jedoch trotzdem die Frage, ob wirklich alle potenziellen Probleme des Straf-Rechtschutzes abgedeckt werden, oder ob es dabei zu Einschränkungen der Leistung kommen kann. Nachfolgend wird dieses Thema etwas tiefergehend behandelt, um aufzuzeigen, womit man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im strafrechtlichen Bereich rechnen kann.
Bei Fahrlässigkeit leistet die Rechtsschutzversicherung
Wer im strafrechtlichen Bereich eines fahrlässigen Vergehens beschuldigt wird, kann damit rechnen, von seiner Rechtsschutzversicherung finanziell unterstützt zu werden. Dabei werden in vielen Fällen sogar Strafkautionen gestellt, die jedoch nur als zinslose Darlehen ausgegeben sind. Dies kann unter anderem dann sehr hilfreich sein, wenn man im Ausland in Haft genommen wird und nur durch eine entsprechende Zahlung wieder freikommen kann. Sollte sich bei einer Anklage wegen Fahrlässigkeit nachträglich eine Verurteilung wegen Vorsatz ergeben, wird der Versicherungsschutz zurückgezogen und man muss alle bisherigen Leistungen an die Rechtsschutzversicherung zurückzahlen.
Vorsätzliche Taten werden nicht von der Rechtsschutzversicherung abgesichert
In Bezug auf vorsätzliche Taten gilt der Rechtsschutz hingegen nicht, weil man dabei davon ausgeht, dass der Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt worden ist. Dabei ist jedoch zwischen einer Anklage für ein vorsätzliches Vergehen und der Verurteilung für eine solche Straftat zu unterscheiden, denn wenn man zwar des Vorsatzes angeklagt ist, sich jedoch später herausstellt, dass man lediglich fahrlässig gehandelt hat, erhält man die finanziellen Leistungen der Rechtsschutzversicherung trotzdem.
Buß- und Strafgelder müssen im Regelfall selbst geleistet werden
Wird man von einem Gericht zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt, zahlt die Rechtsschutzversicherung dies in aller Regel nicht. Es werden bei fahrlässigem Handeln zwar die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten übernommen, aber Strafzahlungen fallen nicht in den Leistungsbereich der Rechtsschutzversicherung. Ein gutes Beispiel in diesem Bereich sind Strafzettel im Straßenverkehr, die man auf jeden Fall selbst bezahlen muss. Somit kann man sagen, dass die Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich ist, wenn man ohne Vorwissen in eine schwierige Situation gerät, jedoch keine Kostenhilfe bei vorsätzlichen Straftaten bietet.