Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht

Der Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht ist ein Baustein, den Sie vielen Rechtsschutzarten finden können, die privaten, beruflichen oder verkehrsrechtlichen Versicherungsschutz bieten. Lesen Sie mehr über den Umfang.

Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht

Der Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bietet Ihnen Versicherungsschutz zur Wahrnehmung Ihrer Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, also beispielsweise aus Kaufverträgen, oder Dienst(leistungs)verträgen und dinglichen Rechten.

Dingliche Rechte beschreiben das absolute Recht an einer Sache, das bedeutet, es ist gegenüber jedermann wirksam. Dingliche Rechte sind beispielsweise das Eigentums- oder Pfandrecht, der Nießbrauch oder das Wohnungsrecht.

Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht: Umfang des Versicherungsschutzes

Versichert sind die Kosten, die entstehen, um Ihre Interessen aus Verträgen, gesetzlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten an beweglichen Sachen wahrzunehmen. Das gilt, soweit nicht bereits Versicherungsschutz laut den ARB besteht, aus den Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Fallbeispiele

  • Privatrechtliche Verträge
    Streitigkeiten mit Ihrem Telekommunikationsanbieter wegen einer Rechnung; Konflikte aus Darlehensverträgen mit Ihrem Kreditinstitut; unterschiedliche Auffassungen über Leistungen aus einem Versicherungsvertrag; Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag.
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse
    Geschäftsführung ohne Auftrag – Ihr Nachbar ist verreist, Sie bemerken den Wasserrohrbruch und rufen einen Installateur, um den Schaden zu beheben. Ihr Nachbar weigert sich dessen Rechnung zu bezahlen.
    Unerlaubte Handlungen – Beim Rückwärts-Einparken wird Ihr Grundstückszaun beschädigt. Der Fahrer weigert sich, den Schaden zu ersetzen.
  • Dingliche Rechte
    Ihr minderjähriges Kind verschenkt fremdes Eigentum. Der Beschenkte weigert sich, das Geschenk zurückzugeben.

Hinweis
Für den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht beträgt die Wartezeit 3 Monate.