Unterhalts-Rechtsschutz: Wartezeit und Versicherer

Der Unterhalts-Rechtsschutz ist kein rechtlich selbständiger Vertrag, sondern kann nur mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt kombiniert werden. Lesen Sie, wann dieser innovative Rechtsschutz zum Tragen kommt.

Unterhalts-Rechtsschutz

Im Unterhalts-Rechtsschutz sind Sie zusammen mit Ihrer Familie versichert, es sei denn, zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner kommt es zu Streitigkeiten. In diesem Fall bietet der Ehe-Rechtsschutz eine entsprechende Absicherung.

Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000 € bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € pro Rechtsschutzfall.

Bei den meisten Rechtsschutz-Bausteinen gibt es zu Versicherungsbeginn eine Wartezeit. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Beim Unterhalts-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit ein Jahr.

Beispiele für den Unterhalts-Rechtsschutz
1. Ihre Eltern sind altersbedingt nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen. Aufgrund ihrer geringen Rente können sie die Unterbringung in einem Seniorenheim nicht allein aufbringen. Das Sozialamt, das einen Teil der Kosten trägt, fordert von Ihnen Unterhaltszahlungen für Ihre Eltern. Der Unterhalts-Rechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko dieses Verfahrens.
2. Von einer früheren Liebschaft erhalten Sie Post, in der sie Ihnen mitteilt, dass aus Ihrer Beziehung ein Kind hervorgegangen ist und fordert von Ihnen Unterhalt. Ihrer Ansicht nach kann das Kind aber nicht von Ihnen sein und Sie weigern sich, die Vaterschaft anzuerkennen. Der Unterhalts-Rechtsschutz übernimmt die Kosten im Vaterschafts-Prozess.

Unterhalts-Rechtsschutz bei der ARAG nur in Kombination

  • mit dem Privatrechtsschutz für Privatpersonen oder
  • mit dem Privatrechtsschutz für Selbstständige oder
  • dem Haus- und Wohnungsrechtsschutz im Paket „Recht & Heim”, das neben dem Rechtsschutz-Baustein auch eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet.

Hinweis
In der Zwischenzeit haben zwei weitere Rechtsschutzversicherer den Unterhalts-Rechtsschutz in Ihrem Bedingungswerk integriert, wobei Leistungen in einem anderen Umfang und in unterschiedlicher Art und Weise zur Verfügung stehen.

Die D.A.S. bietet im Rahmen des Leistungsmerkmals “D.A.S. Rechtsauskunft” die telefonische Erstberatung auch in Unterhaltsfragen an, bei der es keine ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten, keine Wartezeiten und keine Selbstbeteiligung gibt.

Die Rechtsschutz Union geht einen anderen Weg. Sie hat in ihren neuen Versicherungsbedingungen (ARB-RU 2005-VVG Stand 10.2009) unter Leistungsarten in § 2 Absatz m) auch den Unterhalts-Rechtsschutz eingeschlossen, sofern die Wahrnehmung der Interessen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Trennung, einer Scheidung, der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder den damit verbundenen Regelungen stehen.