Verkehrsrechtsschutz Ratgeber

Der Verkehrsrechtsschutz bietet Ihnen Schutz gegen das Kostenrisiko als Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten oder sich gegen Vorwürfe verteidigen müssen. Lesen Sie mehr über den Versicherungsschutz.

Verkehrsrechtsschutz

Im Verkehrsrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter, Eigentümer, Fahrer oder Insasse aller auf Sie bei Abschluss des Vertrages und während der gesamten Dauer zugelassenen Kraftfahrzeuge.

Geschützt sind Sie auch als Mieter eines vorübergehend gemieteten Kraftfahrzeugs und als Fahrer von fremden Fahrzeugen. Sie sind als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln, als Radfahrer und als Fußgänger versichert.

Beispiele für den Verkehrsrechtsschutz
1. Eine teure Reparatur Ihres Fahrzeugs wurde von Ihrer Werkstatt nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt. Aufgrund der mangelhaften Arbeitsweise kommt es in der Folge zu einem elektronischen Defekt und Ihr Fahrzeug bleibt liegen. Die Werkstatt weigert sich die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ihr Rechtsanwalt schafft schnell klare Verhältnisse. Die Anwaltskosten werden von Ihrem Verkehrsrechtsschutz übernommen.
2. Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, der Sie neben einer Punkteeintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg auch mit einem Fahrverbot bedroht. Sie können sich überhaupt nicht an ein Vergehen erinnern und erheben Einspruch. Ihr Rechtsanwalt übernimmt Ihre Vertretung in diesem Konflikt mit den Behörden. Die Kosten hierfür werden durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt:

  • Die Reparatur und die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, der benötigte Mietwagen, Schmerzensgeld und eventuell sogar Verdienstausfall, das summiert sich schnell auf mehrere Tausend Euro.
  • Mithilfe eines erfahrenen Anwalts erfahren Sie schnell, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.

Die Anwaltskosten werden entweder von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt, oder zunächst von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die beim Unfallverursacher und dessen Haftpflicht Regressansprüche geltend macht.

Was alles im Verkehrsrechtsschutz versichert ist

LeistungsartBeschreibung
Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzFalls Sie sich zur Wehr setzen müssen, weil Ihnen vorgeworfen wird, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen zu haben. Dabei kann es sich z. B. um angeblich überhöhte Geschwindigkeit handeln und Sie legen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein.
Schadenersatz-RechtsschutzWenn Sie Schadenersatz-Ansprüche an Dritte bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden beispielsweise infolge eines Autounfalls haben.
Rechtsschutz für Vertrags- und SachenrechtWenn es bei privaten Verträgen oder Eigentum im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug zu Unstimmigkeiten kommt, wie beispielsweise bei Garantieleistungen oder Reparaturmängeln.
Steuer-RechtsschutzWenn Sie z. B. aufgrund von falscher Einstufung bei der Kfz-Steuer einen Einspruch, oder aufgrund einer strittigen Abgasklasse Widerspruch eingelegt haben und die Angelegenheit vor einem Finanz- oder Verwaltungsgericht verhandelt wird.
Straf-RechtsschutzFür den Fall, dass Sie sich gegen die Vorwürfe von fahrlässigen Vergehen rechtfertigen müssen. Dazu kann z. B. eine Trunkenheitsfahrt zählen.
Verwaltungsrechtsschutz in VerkehrsrechtangelegenheitenWenn vor Verwaltungsbehörden oder –Gerichten Angelegenheiten wie beispielsweise Führerscheinentzug oder das Führen eines Fahrtenbuchs geklärt werden müssen.

Fahrzeug-Rechtsschutz nach § 2.1.1 der ARB

Der Fahrzeug-Rechtsschutz nach § 21 Absatz 3 der ARB bezieht sich auf ein oder mehrere Kraftfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. Alle versicherten Fahrzeuge müssen im Versicherungsschein genannt sein, wobei es keine Rolle spielt, ob diese auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind.

Fahrer-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr

Neben dem Verkehrs- und dem Fahrzeug-Rechtsschutz gibt es noch den Fahrer-Rechtsschutz, der Versicherungsschutz ausschließlich für den Versicherungsnehmer als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr gewährt. Versichert ist man als Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Lande, zu Wasser und in der Luft, wobei man weder Eigentümer noch Halter des benutzen Fahrzeugs sein darf. Der Fahrer-Rechtsschutz empfiehlt sich z.B. für einen Berufskraftfahrer (Bus, LKW, Taxi, usw.).

Hinweis
Der Fahrzeug-Rechtsschutz empfiehlt sich vor allen, wenn Eigentümer und Halter nicht identisch sind oder wenn nur ein bestimmtes Fahrzeug versichert werden soll.