Vorsorge-Rechtsschutz

Der Vorsorge-Rechtsschutz ist bisher nur bei einigen Rechtsschutzversicherern wie zum Beispiel bei der Auxilia zu finden. Lesen Sie, was unter dieser Leistungsart zu verstehen ist und in welchen Fällen der Vorsorge-Rechtsschutz beispielsweise greifen kann.

Vorsorge-Rechtsschutz

Unter Vorsorge-Rechtsschutz versteht man die Erweiterung des Deckungsumfangs einer Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Personen.

Solche Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt der Entstehung und zumeist ohne Wartezeit durch den Vorsorge-Rechtsschutz mitversichert. Die einzige Bedingung ist die rechtzeitige Mitteilung an den Versicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken, deren Beginn und die Aufnahme in den Versicherungsschutz.

Der Vorsorge-Rechtsschutz ist bislang noch nicht in der Verbandsempfehlung zu finden, so dass die Musterbedingungen des GDV keine entsprechende Klausel enthält.

Beispiele für den Vorsorge-Rechtsschutz
1. Sie planen, sich selbständig zu machen. Nachdem Sie Ihr Angestelltenverhältnis beendet und für Ihre eigene Firma Büroräume angemietet haben, kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Vermieter aufgrund von erheblichen Mängeln. Dadurch, dass Sie Ihrem Versicherer rechtzeitig die neue Lebenssituation mitgeteilt haben, besteht im Rahmen des Vorsorge-Rechtsschutzes Deckung.
2. Eines Ihrer mitversicherten Kinder hat sein Studium mit Auszeichnung beendet und den ersten Anstellungsvertrag in der Tasche. Aufgrund dessen ist ein Umzug notwendig und eine eigene Wohnung muss angemietet werden. Auch hier greift der Vorsorge-Rechtsschutz bei rechtzeitiger Anzeige, für den Fall dass es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommt, sei es im Arbeits- oder Mietverhältnis.

Hinweis
Einige Rechtsschutzversicherer wie z.B. die Auxilia haben den Vorsorge-Rechtsschutz in ihr Bedingungswerk eingeschlossen. Hier fällt auch keine Wartezeit und kein zusätzlicher Beitrag an, da die Zusatzleistung bereits im Gesamtbeitrag für die Rechtsschutzversicherung kalkuliert ist.