Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbständige

Der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbständige ist eine Erweiterung, die bislang noch nicht viele Versicherer in ihr Bedingungswerk aufgenommen haben. Zu finden ist dieser nur im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige.

In den Leistungsarten der Musterbedingungen wird der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbständige nicht namentlich aufgeführt, denn hier handelt es sich um eine Sonderbedingung, die es daher nicht als Verbandsempfehlung des GDV gibt.

Sollte sich dieser Spezial-Rechtsschutz durchsetzen, dann wird er vielleicht eines Tages auch in die Musterbedingungen aufgenommen.

Vertrags-Rechtsschutz für Kraftfahrzeuge: Umfang des Versicherungsschutzes

Der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz bietet Ihnen Versicherungsschutz zur Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Versicherungsverträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der in der Police genannten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen, oder im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung der beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurden.

Der Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einrichtung und Erhaltung von Betriebs-, Büro-, Praxis- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen (Hilfsgeschäfte).

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrere rechtlichen Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen Dienstleitungsverhältnissen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Zweck des von Ihnen selbständig oder freiberuflich geführten Betriebs, Büros, Praxis oder Werkstatt stehen.

Aktuell haben wir Anfragen an die Versicherer versandt, um in Erfahrung zu bringen, bei welchen Anbietern Sie die Sonderbedingung Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz finden.

Hinweis
Für den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbständige beträgt nach Vertragsbeginn die Wartezeit 3 Monate.