Ombudsmann für die Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungs-Ombudsmann e.V. ist eine Schlichtungsstelle, die sich für Versicherungskunden kostenlos einsetzt, um Meinungsverschiedenheiten mit dem Rechtsschutzversicherer auszuräumen.

Ombudsmann Der Ombudsmann spricht bis zu einer Höhe von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aus, die der Versicherer akzeptieren muss.

Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Ombudsmann auch bei Schwierigkeiten mit dem Vermittler tätig werden. Möglich wurde das durch die so genannte Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union, in der sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, eine Einrichtung zu schaffen, die dem Verbraucher Gelegenheit gibt, eine Beschwerde gegen Versicherungsvermittler zu führen.

Ombudsmann Rechtsschutzversicherung

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Telefon: 0800 -36 96 000 (kostenfrei) Mo – Fr 08:30 – 17:00 Uhr
Fax: 0800 – 36 99 000

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Website: https://www.versicherungsombudsmann.de

Tipp
Für die erste Beschwerde geht es am schnellsten online: https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag/

Alle sind dabei
Alle in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer sind Mitglied im Verein des Ombudsmannes (Stand 20.02.2022). Wenn Sie als Kunde einer Rechtsschutzversicherung Anlass zur Beschwerde haben, dann kann der Ombudsmann Ihrem Anliegen nachgehen.

Hinweis
Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich laut Satzung ihre Versicherungskunden bei Abschluss oder Zusendung der Vertragsunterlagen auf die Mitgliedschaft und die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens hinzuweisen.