Privatrechtsschutz

Beim Privatrechtsschutz unterscheidet man grundsätzlich zwischen Rechtsschutz für Selbständige und Nichtselbständige. Welcher Versicherungsschutz jeweils besteht und welche Rechtsschutzfälle auftreten können.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Nicht-Selbstständige

Im Privat- und Berufsrechtschutz für Nicht-Selbstständige besteht Versicherungsschutz für den privaten Bereich und den beruflichen Bereich für die Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

Sie sind als Versicherungsnehmer versichert, zusammen mit Ihrem Ehe- oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner. Mitversichert sind auch alle minderjährigen und die volljährigen, nicht in einer Lebensgemeinschaft lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis sie erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausüben, die auf Dauer angelegt ist und für die sie ein leistungsgerechtes Arbeitsentgelt erzielen.

Sollte einer von Ihnen eine gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Tätigkeit ausüben, so darf der jährliche Gesamtumsatz daraus 6.000 € nicht überschreiten, bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr. Wird diese Grenze überschritten, so wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt des Eintritts dieser Veränderung in einen Privatrechtschutz für Selbstständige um.

Versichert im Privatrechtsschutz für Nicht-Selbstständige

  • Schadenersatz-Rechtschutz
  • Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Beispiele für den Privatrechtsschutz für Nicht-Selbstständige
1. Eine brennende Kerze fällt zu Boden und steckt die Tischdecke in Brand. Sie bemerken das Feuer erst, nachdem der Rauch nach oben steigt und bereits das gesamte Wohnzimmer in Flammen steht. Ihre Hausratversicherung will nur einen Teil des Schadens ersetzen und Sie schalten Ihren Rechtsanwalt ein, der auch Klage erhebt. Mit Ihrem Privatrechtsschutz können Sie Ihr Recht durchsetzen, ohne Angst vor den anfallenden Kosten haben zu müssen.
2. Die Stadtverwaltung hat es versäumt, die Abflusskanäle zu reinigen und vom Herbstlaub zu befreien. Aufgrund eines Gewitters mit starkem Regen können die Wassermassen nicht abfließen und es kommt zu einer Überschwemmung, bei der das Wasser in Ihren Keller eindringt und Ihr dort aufbewahrtes Eigentum beschädigt. Der Privatrechtschutz hilft Ihnen dabei, Ihre Schadenersatzansprüche gegen die Stadt geltend zu machen.

Zusätzlich zum Privatrechtsschutz erhältlich

  • Berufs-Rechtsschutz
    Dieser spezielle Baustein der Rechtsschutzversicherung schützt Sie von den finanziellen Folgen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber in Falle von Kündigung, bei Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüchen und Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
  • Verkehrs-Rechtsschutz
    Dieser bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie sich als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
  • Haus- und Wohnungsrechtsschutz
    Wenn Sie Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks, oder eines Gebäudes, bzw. Gebäudeteils sind, dann kann die Erweiterung Ihres Vertrags um diesen Rechtsschutz-Baustein sicherlich dazu beitragen, ruhigere Nächte zu verbringen.

Sowie neue innovative Rechtsschutzarten

  • Ehe-Rechtsschutz
    Dieser Baustein kann Sie nicht vor einer Scheidung schützen, aber vor ihren finanziellen Folgen.
  • Unterhalts-Rechtsschutz
    Damit Sie fremde Unterhaltsansprüche abwehren und eigene durchsetzen können, ohne an die Kosten eines Rechtsstreits denken zu müssen.

Privatrechtsschutz für Selbständige

Privatrechtsschutz für Selbständige bietet Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer und Ihren in einer Lebensgemeinschaft lebenden Partner, falls einer von Ihnen oder auch Sie beide eine freiberufliche, gewerbliche oder andere selbständige Tätigkeit ausüben.

Der Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich und den beruflichen Bereich für die Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Wenn die gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Tätigkeit aufgegeben wird, oder der jährliche Gesamtumsatz daraus 6.000 € nicht überschreitet, so wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieser Umstände in einen Privatrechtsschutz für Nicht-Selbstständige um.