Ehe-Rechtsschutz: Wartezeit und Versicherer
Der Ehe-Rechtsschutz ist kein rechtlich selbständiger Vertrag, sondern kann nur mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt kombiniert werden. Zur Zeit ist dieser nur bei der ARAG erhältlich.
Normalerweise gilt es in der Rechtsschutzversicherung, eine Wartezeit zu erfüllen. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Im Ehe-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Jahre!
Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihren Ehepartner. Andere nicht-eheliche Lebensgemeinschaften können sich nicht versichern.
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000 € und die Selbstbeteiligung 500 € pro Rechtsschutzfall.
Der Ehe-Rechtsschutz kann bei der ARAG nur kombiniert werden
- mit dem Privatrechtsschutz für Privatpersonen oder
- mit dem Privatrechtsschutz für Selbstständige oder
- dem Haus- und Wohnungsrechtsschutz im Paket „Recht & Heim”, das neben dem Rechtsschutz-Baustein auch eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet.