Ehe-Rechtsschutz: Wartezeit und Versicherer

Der Ehe-Rechtsschutz ist kein rechtlich selbständiger Vertrag, sondern kann nur mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt kombiniert werden. Zur Zeit ist dieser nur bei der ARAG erhältlich.

Ehe-Rechtsschutz

Normalerweise gilt es in der Rechtsschutzversicherung, eine Wartezeit zu erfüllen. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Im Ehe-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Jahre!

Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihren Ehepartner. Andere nicht-eheliche Lebensgemeinschaften können sich nicht versichern.

Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000 € und die Selbstbeteiligung 500 € pro Rechtsschutzfall.

Der Ehe-Rechtsschutz kann bei der ARAG nur kombiniert werden