Firmenrechtsschutz – Gewerberechtsschutz

In dem Firmen-Rechtsschutz lässt sich grundsätzlich das unternehmerische Risiko nicht versichern. Sie werden speziell den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht nicht abschließen können.

Firmen-Rechtsschutz

Falls Sie doch den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht abschließen können, dann nur in sehr engen Grenzen. Man spricht hier von den so genannten Hilfsgeschäften.

Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jeder seine eigenen Kosten in der ersten Instanz selbst. Es ist dabei unerheblich, wer den Prozess gewinnt oder verliert.

Beispiele für den Firmen-Rechtsschutz
1. Ein Mitarbeiter ist während einer Dienstreise in einen Unfall verwickelt und wird schwer verletzt. Aufgrund der Verletzung bleibt er berufsunfähig, aber die Sozialversicherung weigert sich, die Erwerbsminderung anzuerkennen.
Durch den Firmen-Rechtsschutz werden nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, sondern auch die anfallenden Kosten für teure Gutachten.
2. Ein Mitarbeiter ist mit seinem Arbeitsverhältnis nicht mehr zufrieden und kündigt seinen Arbeitsvertrag. Mit dem von Ihnen ausgestellten Zeugnis ist ihr scheidender Angestellter nicht zufrieden und geht vor das Arbeitsgericht.
Der Firmen-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Kostenübernahme.

Was alles im Firmenrechtsschutz versichert ist

LeistungsartBeschreibung
Schadenersatz-RechtschutzWenn Sie Schadenersatzansprüche gegen Dritte infolge von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden durchsetzen wollen, die beispielsweise durch einen unverschuldeten Unfall auf dem Weg zu einem Kundengespräch entstanden sind.
Arbeits-RechtsschutzWenn Sie als Arbeitgeber Konflikte mit Angestellten lösen müssen, die zum Beispiel aus Urlaubsansprüchen oder Sonderzahlungen resultieren oder im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Abfindung stehen.
Sozialgerichts-RechtsschutzWenn es um strittige Entscheidungen mit Trägern der Sozialversicherung geht, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall und dem sich daraus ergebenden Invaliditätsgrad.
Disziplinar- und Standes-RechtsschutzFür den Fall, dass Ihnen ein Verstoß gegen das Disziplinar- oder Standesrecht vorgeworfen wird, weil Sie beispielsweise von einem Auszubildenden beschuldigt werden, Ihren Mitarbeitern keine geeigneten Betriebsräume und Betriebseinrichtungen zur Verfügung zu stellen und bei einer Kontrolle durch die zuständige Kammer (IHK oder HK) mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
Straf-RechtsschutzWenn gegen Sie Vorwürfe erhoben werden fahrlässig gehandelt zu haben in verkehrsrechtlichen oder sonstigen strafrechtlichen Angelegenheiten. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn bei der Entsorgung von gewerblichen Abfällen gegen das Abfallbeseitigungsgesetz verstoßen wird oder beim hantieren mit leicht entzündlichen Materialien ein Feuer ausbricht und Ihnen fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt wird.
Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzFalls Sie sich gegen den Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben verteidigen müssen, weil Sie im Verdacht stehen gegen die Preisauszeichnungsverordnung verstoßen zu haben und gegen Sie ein Bußgeld verhängt wurde.

Optional können weitere Leistungsarten versichert sein, wobei der jeweilige vertragliche Umfang vom Rechtsschutzversicherer abhängig ist.