Diener zweier Herren

Immer mehr Rechtsschutzversicherer gehen dazu über, (Fach-)Anwälte durch vertragliche Vereinbarungen an sich zu binden und werben mit kostenlosen Rechtsberatungs-Hotlines, als zusätzliches Servicemerkmal und Kundenvorteil.

Die Vorteile für den Versicherer liegen klar auf der Hand. Einerseits können sie damit ihren Rechtsschutzkunden immer einen guten Rat geben und zusätzlich einen entsprechend qualifizierten Rechtsbeistand empfehlen, wenn ein rechtlicher Konflikt droht.

Dadurch haben sie auch einen direkten Einfluss auf die entstehenden Kosten, denn ein unternehmensseitig gebundener Anwalt ist entweder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Versicherer oder aber in seinen erheblich Honorarrechnungen preiswerter.

Kostenvorteil für die Rechtsschutzversicherer

In jedem Fall ist es ein enormer Kostenvorteil, den die Rechtsschutzversicherer dadurch haben und das geben sie auch offen zu. So erklärte auch der D.A.S.-Vorstandssprecher Rainer Tögel im Februar 2009 in einem Interview gegenüber dem Handelsblatt, dass das Unternehmen bereits seit 2005 mit großem Aufwand eine Telefonberatung aufgebaut habe, in der 160 Volljuristen beschäftigt seien.

Bei einem Anruf des Kunden werde dann, ähnlich wie beim Hausarztprinzip, die richtige Vorgehensweise empfohlen und die nächsten Schritte festgelegt. Falls nötig wird auch ein Anwalt einer speziellen Fachrichtung empfohlen. Tögel meint: “Das alles trägt dazu bei, die Ausgaben deutlich zu reduzieren. Denn durch die Vermeidung von Prozessen sparen wir Geld.”[/cite]

Ob das alles aber auch für Sie, als Rechtsschutz-Kunden immer nur von Vorteil ist, bleibt eher fraglich. Immerhin ist ein vertraglich gebundener Rechtsanwalt, und mag er noch so gut und qualifiziert sein, immer ein Diener zweier Herren. Er vertritt Ihre Interessen und dabei gleichzeitig auch die Interessen des Rechtsschutzversicherers. Stellen Sie sich einfach mal die Frage, was passiert, wenn Ihre Interessen sich nicht mit den Interessen Ihres Rechtsschutz-Anbieters decken.

Grandiose Zwickmühle für den Rechtsanwalt. Wer beißt schon die Hand, die einen füttert?

Tipp
Beauftragen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung. Ein wie auch immer vertraglich gebundener Rechtsanwalt ist immer in Gefahr des sogenannten Parteiverrats.