Welche Lebensgemeinschaften mitversichert werden

Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen die kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen vor. Da es sich hierbei nicht nur um traditionelle Lebensgemeinschaften (z.B. Ehe) handelt, werden wir im Sinne der aktuellen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2012) den Begriff näher definieren.

Mitversicherte Personen im Sinne der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2012)

  • Der Ehepartner
  • Minderjährige Kinder
  • Der Lebenspartner, mit dem der Versicherungsnehmer nicht verheiratet ist und in häuslicher Gemeinschaft lebt
  • Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner, mit dem der Versicherungsnehmer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt

Volljährige, nicht berufstätige Kinder unter 25 Jahren können mitversichert werden, wenn sie nicht in einer der oben definierten Lebensgemeinschaft leben.