Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

Hier lernen Sie die verschiedenen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung kennen. In den ARB (Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft) vom Oktober 2012 werden diese in § 2 genannt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, in welchen Rechtsbereichen Sie versichert sind.

LeistungsartenBeschreibung
ArbeitsrechtsschutzWenn Sie aus Arbeitsverhältnissen oder aus Dienstverhältnissen bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen müssen, beispielsweise in einem Kündigungsschutzverfahren oder bei versorgungsrechtlichen Ansprüchen. Auch von den Verbraucherzentralen wird dieser Baustein empfohlen und beim Abschluss sollten Sie darauf achten, wie Ihr Versicherer den Schadenzeitpunkt in seinen Bedingungen formuliert. Auf was Sie hierbei unbedingt achten sollten, ist unter dem Begriff „Bedingungen” zusammengestellt.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien, Lebenspartner- und ErbrechtIn der Regel besteht der Versicherungsschutz nur für einen Rat oder Auskunft bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für diese Fachrichtung, sofern sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts in Zusammenhang stehen. Wobei das letztlich von der Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer abhängig ist.
Disziplinar- und Standes-RechtsschutzFür den Fall, dass Sie sich gegen Vorwürfe in Disziplinar- oder Standesrechtsverfahren verteidigen müssen.
Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzFalls Sie sich zur Wehr setzen müssen, weil Ihnen vorgeworfen wird, Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Dabei kann es sich z.B. um angeblich überhöhte Geschwindigkeit handeln und Sie legen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein.
Rechtsschutz für Vertrags- und SachenrechtWenn es bei privatrechtlichen Verträgen zu Unstimmigkeiten kommt, wie beispielsweise bei Garantieleistungen aus Kaufverträgen oder bei abgelehnter Schadensregulierung aus Versicherungsverträgen, sofern nicht Versicherungsschutz nach den der vier Leistungsarten besteht. Früher wurde diese Leistungsart allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz genannt und war in seiner Formulierung etwas eindeutiger als heute.
Schadenersatz-RechtschutzWenn Sie Schadenersatz-Ansprüche an Dritte bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, z.B. infolge eines Unfalls haben. Wichtig für eine Leistung ist, dass die Ansprüche nicht durch eine Vertragsverletzung entstanden sind oder auf einer Verletzung dinglichen Rechts im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäuden oder auch Teilen davon.
Sozialgerichts-RechtsschutzSofern Sie Ihre rechtlichen Interessen vor einem deutschen Sozialgericht wahren müssen, wenn es z.B. um strittige Entscheidungen mit einem Träger der Sozialversicherung geht, mit der Arbeitsagentur in Fragen der Grundsicherung bei der Arbeitssuche oder anderen sozialen Angelegenheiten.
Steuer-RechtschutzWenn Sie zum Beispiel aufgrund eines falschen Steuerbescheides einen Einspruch, oder wegen eines abgabenrechtlichen Bescheids Widerspruch eingelegt haben und die Angelegenheit vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht zur Verhandlung kommt.
Straf-RechtsschutzFür den Fall, dass Sie sich gegen die Vorwürfe von fahrlässigen verkehrsrechtlichen Vergehen rechtfertigen müssen. Dazu kann beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt zählen. Oder wenn Ihnen andere fahrlässige Vergehen zur Last gelegt werden. Versicherungsschutz besteht aber nur in dem Fall, dass es sich nicht um ein vorsätzliches Vergehen handelt.
Verwaltungs-Rechtsschutz in VerkehrssachenWenn vor Verwaltungsbehörden oder -gerichten verkehrsrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Führerscheinentzug oder das Führen eines Fahrtenbuchs geklärt werden müssen.
Wohnungs- und Grundstücks-RechtsschutzFür den Fall, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Mieter oder Vermieter wahren müssen, die sich aus Miet- und Pachtverhältnissen oder anderen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten zusammensetzen, die im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden stehen.