Vorsicht bei abweichender Honorarvereinbarung

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und in der Höhe nach dem Vergütungsverzeichnis (gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Bei einer abweichenden Honorarvereinbarung müssen Sie entsprechend vorsichtig sein.

Ein Anwalt kann auch eine weitergehende Honorarvereinbarung mit seinem Mandanten treffen, die beispielsweise eine Vergütung auf Stundenbasis vorsieht.

Sollten Sie als Rechtsschutzkunde mit Ihrem Rechtsanwalt eine von der gesetzlichen Vergütung abweichende Honorarvereinbarung treffen, müssen Sie einen Teil der Anwaltsrechnung selbst bezahlen. Das betrifft den Teil, der die gesetzlichen Gebühren übersteigt.

Sollte Ihr Anwalt auf eine Honorarvereinbarung drängen, dann bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen. Selbst dann, wenn Ihr Anwalt behauptet, dass sich das schon alles regeln würde. Das tut es nämlich nur in der Form, dass Sie die Kosten selbst tragen.

Eine Vergütungsvereinbarung ist an bestimmte Formalien gebunden

  • Sie bedarf der Textform
  • Sie muss eindeutig als Vergütungs- oder Honorarvereinbarung gekennzeichnet sein
  • Sie muss von anderen Vereinbarungen, abgesehen von der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein
  • Sie darf nicht in der Vollmacht enthalten sein
  • Sie muss einen Hinweis enthalten, dass Dritte, wie beispielsweise die gegnerische Partei, die Staatskasse, ein anderer Beteiligter der Verfahrens oder aber die eignene Rechtsschutzversicherung nicht mehr als die gesetzlichen Gebühren erstatten

Anwalt kann außerhalb seiner Vergütungstabelle abrechnen

Durch die Honorarvereinbarung, haben Sie sich damit einverstanden erklärt, dass Ihr Anwalt auch außerhalb seiner Vergütungstabelle abrechnen kann. Für Ihren Rechtsschutzversicherer ist aber diese Honorarvereinbarung nicht bindend.

Im Gegenteil: Wenn Sie nicht bereit sind, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, dann treffen Sie keine Honorarvereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt. Sollte er darauf bestehen, dann ist es vielleicht hilfreich, einen anderen zu suchen.

Gerade bei heiklen Fällen, in denen es um viel Geld geht, wie das beispielsweise bei Aufhebungsverträgen von Managern der Fall ist, sucht man als Betroffener den besten Vertreter seiner Zunft heraus. Dabei kommt es häufig zu solchen abweichenden Gebührenvereinbarungen.

Hinweis
Prüfen Sie vorher genau, ob Sie bereit sind, die hohen Zusatzkosten zu tragen.