Beratungs-Rechtsschutz

Der Beratungs-Rechtschutz ist ein Baustein, der in allen Rechtschutzarten zu finden ist, die den privaten Bereich von Selbstständigen und Nichtselbstständigen, also den Privat-Rechtsschutz betreffen.

Beratungs-Rechtsschutz

Der Beratungs-Rechtsschutz gewährt Ihnen Versicherungsschutz, wenn sich Ihre Rechtslage im Bereich des Familien-, des Lebenspartnerschafts- oder des Erbrechts verändert.

Der Beratungs-Rechtsschutz umfasst den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Es besteht Versicherungsschutz nur soweit, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Anwaltstätigkeit in Zusammenhang stehen.

Beispiele für Situationen des Beratungs-Rechtschutzes

  • bei Trennung oder Ehescheidung
  • bei der Geburt eines Kindes
  • beim Tod eines Verwandten

Nicht versichert ist die Regelung des eigenen Erbes in Form der Testamentserstellung.

Hinweis
Für den Beratungs-Rechtsschutz beträgt nach Vertragsbeginn die Wartezeit 3 Monate.