Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Der Disziplinar- und Standes-Rechtschutz ist ein Baustein, der in den meisten Rechtschutzarten zu finden ist. Er ist lediglich nicht enthalten im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz sowie im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gewährt Ihnen Versicherungsschutz zur Wahrnehmung Ihrer Interessen, wenn Sie sich in einem Disziplinar- oder Standesrechtsverfahren verteidigen müssen.

Es handelt sich hier nicht um einen eigenständigen Typ des Rechtsschutzes, sondern der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist ein Bestandteil bestimmter Rechtsschutzarten.

Das Risiko, sich gegen Vorwürfe in einem Disziplinar- und Standesrechtsverfahren verteidigen zu müssen, ist abhängig von Ihrem Status oder Ihrem Beruf.

Diese Berufsgruppen unterliegen dem Disziplinar-Recht

  • Angestellte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • Beamte, Lehrer, Notare, Richter, Soldaten

Alle Berufe, die sich in berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts organisieren, unterliegen dem Standesrecht.

Diese Berufsgruppen unterliegen dem Standes-Recht

  • Mitglieder der Ärztekammern
  • Mitglieder der Apothekerkammer
  • Mitglieder der Archithektenkammer
  • Mitglieder der Handwerkskammern
  • Mitglieder der Industrie- und Handelskammern
  • Mitglieder der Landwirtschaftskammer
  • Mitglieder der Rechtsanwaltskammer
  • Mitglieder der Steuerberatungkammer
  • Mitglieder der Zahnärztekammern

Hinweis
Für den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gibt es ! keine ! Wartezeit.