Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Der Disziplinar- und Standes-Rechtschutz ist ein Baustein, der in den meisten Rechtschutzarten zu finden ist. Er ist lediglich nicht enthalten im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz sowie im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gewährt Ihnen Versicherungsschutz zur Wahrnehmung Ihrer Interessen, wenn Sie sich in einem Disziplinar- oder Standesrechtsverfahren verteidigen müssen.
Es handelt sich hier nicht um einen eigenständigen Typ des Rechtsschutzes, sondern der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist ein Bestandteil bestimmter Rechtsschutzarten.
Das Risiko, sich gegen Vorwürfe in einem Disziplinar- und Standesrechtsverfahren verteidigen zu müssen, ist abhängig von Ihrem Status oder Ihrem Beruf.
Diese Berufsgruppen unterliegen dem Disziplinar-Recht
- Angestellte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- Beamte, Lehrer, Notare, Richter, Soldaten
Alle Berufe, die sich in berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts organisieren, unterliegen dem Standesrecht.
Diese Berufsgruppen unterliegen dem Standes-Recht
- Mitglieder der Ärztekammern
- Mitglieder der Apothekerkammer
- Mitglieder der Archithektenkammer
- Mitglieder der Handwerkskammern
- Mitglieder der Industrie- und Handelskammern
- Mitglieder der Landwirtschaftskammer
- Mitglieder der Rechtsanwaltskammer
- Mitglieder der Steuerberatungkammer
- Mitglieder der Zahnärztekammern
Hinweis
Für den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gibt es ! keine ! Wartezeit.