Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer

Für Geschäftsführer und Manager reicht ein normaler Berufsrechtsschutz nicht aus, denn er bietet arbeitsrechtlich gesehen keine Deckung. Bei Anstellungsverträgen handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag aus einem Arbeitnehmerverhältnis.

Firmen-Rechtsschutz

Darum können Geschäftsführer und Manager den Kündigungsschutz nicht für sich in Anspruch nehmen wie normale Arbeitnehmer. Auseinandersetzungen dieser Art werden immer vor einem Landgericht ausgetragen. Dazu kommt es wegen der höheren Streitwerte.

Je nach Dauer des Anstellungsvertrages kann es um das Dreifache des Jahresgehaltes gehen.

Schutz gegen die finanziellen Risiken bietet der so genannte Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Dieser spezielle Versicherungsschutz lässt sich zumeist individuell ausgestalten und deckt je nach Vereinbarung die Kosten gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen, die sich aus dem Anstellungsvertrag ergeben.

Je nach Versicherer erhalten Sie den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz als Einzelpolice oder in der Kombination mit einem Privatrechtsschutz.

Hinweis
Als Geschäftsführer oder Manager mindern Sie Ihre Rechtsrisiken, die Ihnen aus Ihrer Tätigkeit entstehen, wenn Sie den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz mit einem Spezial-Straf-Rechtsschutz und einem Vermögensschaden-Rechtsschutz kombinieren.