Opfer-Rechtsschutz von Gewaltstraftaten

Der Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten ist in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu finden. Lesen Sie, in welchen Fällen der Opfer-Rechtsschutz greift und wer versichert ist.

Opfer-Rechtsschutz

In den Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen 2012 ist diese Rechtsschutz-Art in § 2 “Leistungsarten” bei den Versicherern zu finden, die ihren Leistungsumfang um diesen Baustein erweitert haben.

Es ist dafür kein zusätzlicher Beitrag zu bezahlen. Die Zusatzleistung ist bereits im Gesamtbeitrag für die Rechtsschutzversicherung enthalten.

Versicherungsschutz besteht für Versicherungsnehmer sowie für mitversicherte Personen.

Beispiele für den Opfer-Rechtsschutz
1. Mutig versuchen Sie den Streit von zwei Personen, die mit Ihnen an der Haltestelle warten, zu schlichten. Bedauerlicherweise richten sich die Aggressionen der Streitenden plötzlich gegen Sie und Sie tragen erhebliche Verletzungen davon. Der Opfer-Rechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger bezüglich eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen.
2. Sie geraten als Spaziergänger versehentlich ins Visier von Einsatzkräften, die gegen Ausschreitungen bei einer Großdemonstration vorgehen und werden von den Beamten ohne einen erkennbaren Grund angegriffen und verletzt. Auch in diesem Fall können Sie mit dem Opfer-Rechtsschutz Ihre Ansprüche gegen die Polizeibehörde geltend machen.

Mögliche Situationen, wo ein Opfer-Rechtsschutz sinnvoll ist

  • wenn Sie als Stadionbesucher versehentlich in eine Schlägerei zwischen rivalisierenden Fangruppen gerät und verletzt wird
  • wenn Sie Verletzungen als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr aufgrund eines Unfalls davon tragen
  • wenn das eigene Kind von jemandem, der Zugang hat und Umgang pflegt (Nachbarn, Erzieher, Lehrer, oder ähnliches), sexuell missbraucht wurde
  • wenn der Lebenspartner an seinem Arbeitsplatz sexuell genötigt oder belästigt wurde

Der Opfer-Rechtsschutz soll Ihnen helfen, speziell Ihre Ansprüche als Opfer einer Gewaltstraftat in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger durchzusetzen.

Sie haben Anspruch auf Leistungen aus diesem Rechtsschutz-Baustein, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Angehörigen durch eine vorsätzlich begangene Straftat körperlich verletzt, oder sexuell belästigt beziehungsweise genötigt wurden, Ihr Leben bedroht wurde oder Sie Ihrer persönlichen Freiheit beraubt worden sind.