Schadenersatz-Rechtsschutz

Der Schadenersatz-Rechtschutz ist ein Baustein, der in allen Rechtschutzarten zu finden ist, mit Ausnahme des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.

Schadensersatz-Rechtsschutz

In den Leistungsarten in § 2 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2012) finden Sie den Schadenersatz-Rechtsschutz unter Punkt “2.2.1”. Er dient ausschließlich dazu, Schadenersatzansprüche Dritten gegenüber geltend zu machen.

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter Ihnen gegenüber ist nicht versichert. Das wird teilweise durch die (Privat-) Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Schadenersatz-Rechtsschutz: Umfang des Versicherungsschutzes

Der Schadenersatz-Rechtsschutz deckt die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatz-Ansprüchen, sofern sie nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen oder auf der Verletzung von dinglichen Rechten im Zusammenhang mit Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken. Es ist dabei nicht wichtig, ob der Konflikt zu einem Gerichtsverfahren führt oder ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.

Schadensersatzansprüche können folgende Bereiche betreffen:

  • Bei Personenschäden, beispielweise wenn Sie infolge einer Körperverletzung auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes Anspruch haben.
  • Bei Sachschäden, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Verkehrsunfalls die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs geltend machen.
  • Bei Vermögensschäden, wenn Sie beispielsweise durch die Falschberatung beim Aktienkauf einen Teil Ihres Vermögens verloren haben.

Hinweis
Für den Schadenersatz-Rechtsschutz besteht nach Abschluss ! keine ! Wartezeit.