Steuer-Rechtsschutz Vergleich

Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ist als Baustein in allen Rechtsschutzarten zu finden, mit Ausnahme vom “Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereinen”.

Steuer-Rechtsschutz

Der Steuer-Rechtsschutz ist in den Leistungsarten in § 2 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2012) verzeichnet.

Durch den Steuer-Rechtsschutz können Sie Ihre rechtlichen Interessen in abgabe- und steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen, wenn vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht verhandelt wird.

Beachten Sie: Der Einspruch gegen einen Steuer- oder Zahlungsbescheid, der notwendigerweise vorher erfolgen muss, ist nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Der Steuer-Rechtsschutz hat folgenden Versicherungsschutz

Der Steuer-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Wahrung Ihrer Interessen in Bezug auf abgaben- und steuerrechtliche Angelegenheiten. Auch das Steuerrecht muss häufig durch Auslegung des Gesetzes interpretiert werden und dadurch kann es zwangsläufig zu verschiedenen Rechtsauffassungen kommen.

Der Steuer-Rechtsschutz bietet Kostenersatz für steuerrechtliche und abgabenrechtliche Auseinandersetzungen vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht. Er umfasst die Anwalts- und Gerichtskosten.

Der Steuer-Rechtsschutz hat unterschiedliche Inhalte

  • Im Berufs-Rechtsschutz bezieht er sich beispielsweise auf die Lohn- oder Einkommensteuer.
  • Im Privat-Rechtsschutz bezieht er sich beispielsweise auf die Erbschaftssteuer, Schenkungs- oder Vermögenssteuer.
  • Im Verkehrs-Rechtsschutz bezieht er sich beispielsweise auf die Kfz-Steuer.
  • Im Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen oder Grundstücken bezieht er sich beispielsweise auf Lohn- oder Einkommensteuer, sowie Grund- und Grunderwerbssteuer.

Hinweis
Für den Steuer-Rechtsschutz besteht nach Abschluss eine Wartezeit von 3 Monaten.