Verwaltungs-Rechtsschutz
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist eine Erweiterung, die nur bei wenigen Versicherern bislang zu finden ist und auch dann nur in den Rechtsschutzarten nach § 23, § 25 und § 26 ARB 2010 gilt.
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist in den Leistungsarten, die in § 2 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2010) näher beschrieben werden, aufgeführt.
Er bietet Ihnen Versicherungsschutz zur Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Verwaltungsbehörden oder vor Verwaltungsgerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz: Umfang des Versicherungsschutzes
In den Versicherungsbedingungen heisst es dann:
abweichend von § 2 g) besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen, soweit der Versicherungsschutz nicht bereits in den Leistungsarten gemäß § 2 Absätze b), c), e) oder h) enthalten ist
Hinweis
Nach Vertragsbeginn beträgt die Wartezeit für den Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten 3 Monate.